Prüfungen #

Prüfungsanmeldung #

So hart es sich anhört, es ist zwingend notwendig, dass Du Dich für Deine Prüfungen anmeldest. Im Normalfall läuft es so ab, dass von der Hochschule eine E-Mail an alle Studierenden geschickt wird, in welcher der Einschreibezeitraum angegeben ist. Während der Einschreibung musst Du Dich mit Hilfe von VirtuOhm zu den Prüfungen anmelden.

Wer nicht angemeldet ist, darf nicht an der Prüfung teilnehmen!

Nicht erschrecken, wenn Du Dich schon Ende Oktober für Deine Prüfungen anmelden sollst. Man kann sich ohne Probleme für eine Prüfung anmelden und dann nicht erscheinen. Das Fernbleiben von der Prüfung gilt sozusagen als “offizielle Abmeldung”, solange es sich um Deinen Erstversuch handelt. Gehe aber mit den Prüfungen nicht zu locker um. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen. Diese werden in einem der nächsten Abschnitte genauer erläutert.

Vorsicht bei Vergessen!

Wenn Du nach der Anmeldung feststellst, dass Du ein Fach vergessen hast oder Dich für ein falsches Fach zur Prüfung angemeldet hast, musst Du Dich nochmal für alle anderen Fächer anmelden. Eine weitere Anmeldung überschreibt immer die vorherige, so dass Du im schlimmsten Fall nur für eine Prüfung angemeldet bist.

Nachträgliche Prüfungsanmeldung #

Ablauf ist hier genau beschrieben. Dies ist eine Zusammenfassung mit keiner Garantie für Vollständigkeit.

Grundsätzlich ist es möglich sich nach Ende der Frist innerhalb eines gewissen Zeitraumes nachträglich in Prüfungen einschreiben zu lassen. Dabei ist folgendes zu beachten:

Prüfungsablauf #

In den meisten Fächern wird nicht erwartet, dass Du das Skript auswendig lernst, sondern den Stoff verstehst. Deswegen darfst Du, je nach Fach, mehr oder weniger Hilfsmittel in die Prüfung mitnehmen. Was in einer Prüfung erlaubt ist, wird vor dem Prüfungszeitraum im Schaukasten ausgehängt bzw. ist im Intranet verfügbar (“Bekanntgabe der Prüfungsleistungen, Prüfer, Hilfs- und Arbeitsmittel”). Besonders Fächer, die “keine Beschränkung” der Hilfsmittel aufweisen, sind mit Vorsicht zu genießen, denn sie verlangen sehr viel Transferwissen. Bereite Dich auf solche Fächer gut vor und mache Dir am besten Deine eigenen Notizen. Es gibt zwar im Downloadbereich der Fachschaft Zusammenfassungen von anderen Studierenden, aber diese ersetzen nicht ein solides Verständnis der Materie.

Die Hilfsmittel bzw. eigenen Notizen, die Du in die Prüfung mitnehmen darfst, sind bestimmten Regeln unterworfen. So darf nur eine gewisse Anzahl an bedruckten DIN-A4 Seiten mitgenommen werden. Auch müssen die Seiten zusammengetackert und mit Deinem Namen versehen, sowie die Seitenanzahl auf der jeweiligen Seite aufgeführt sein.

An den Pinnwänden vor der Fachschaft werden Listen aller Prüflinge pro Fach ausgehängt. Auf diesen Listen sind unter anderem auch die Räumen vermerkt, in welchen die Prüfungen stattfinden. Diese Liste kann natürlich auch online aufgerufen werden - Du erhälst vor Beginn des Prüfungszeitraumes eine E-Mail deswegen. Notiere Dir diese unbedingt! Du darfst nur in dem Dir zugeteilten Raum die entsprechende Prüfung schreiben!!

Versuche #

Dass Du bei einer angemeldeten Prüfung einfach ohne Konsequenzen nicht erscheinen kannst, gilt nur für Deinen Erstversuch. Diesen kannst Du so häufig anmelden wie Du willst und gilt erst, wenn Du bei der Prüfung erschienen bist. Falls Du durchfällst, kommt dein Zweitversuch ins Spiel und dann dein Drittversuch. Einen einzigen Viertversuch gibt es für die Dauer deines Studiums.

Sein sparsam mit deinen Versuchen, denn deine Zweit-, Dritt- und Viertversuch können nicht einfach nicht angetreten werden. Diese zählen auch, wenn Du nicht antrittst!

Wichtige Fristen #

Alle Prüfungen des Grundstudiums (1. und 2. Semester) müssen bis spätestens dem Ende des 3. Semesters geschrieben worden sein — egal ob erfolgreich oder nicht.

Vorsicht beim Grundlagenfach!

Das Grundlagenfach muss spätestens im 2. Semester geschrieben worden sein! Solltest Du eine Prüfung bis dahin noch nicht abgelegt haben, erhältst Du automatisch eine Amtsfünf.

Eine Besonderheit gibt es jedoch! Alle Studierenden der Fachrichtung Medieninformatik sollten die Prüfungen zu den Fächern “Gestaltungs- und Medienlehre I + II” in den entsprechenden Fächern ablegen, da diese Vorlesungen bis zum Ende des dritten Semestern grundsätzlich nur einmal stattfinden. Alle Studierenden der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik sollten die Prüfungen “BWL/VWL” und SCM ebenfalls in den entsprechenden Semestern schreiben, da auch hier die Vorlesungen nur im entsprechenden Semester stattfinden.

Informiere Dich, bevor Du schiebst!

Bevor Du eine Prüfung schiebst, informiere Dich genauestens darüber, wann Du diese nachholen kannst bzw. musst und ob im nächsten Semester wieder Vorlesungen angeboten werden.

Aber keine Angst, das wird schon! Für Interessierte: die ganzen Fristen und Zulassungsvoraussetzungen stehen auch in der jeweiligen Studienprüfungsordnung (SPO) sowie der Rahmenprüfungsordnung (RaPO). Eine Übersicht findest Du hier .

Durchgefallen … ??? #

… ist doch nicht so schlimm! Passiert sogar den Besten — wir sprechen aus Erfahrung. Nachdem der Schock überwunden ist und die Tränen getrocknet sind, wirst Du feststellen, dass das Studium weitergeht. Du kannst, wie im Abschnitt “Fristen und Zulassungsvoraussetzungen” beschrieben, bei jeder Prüfung noch mindestens einen Versuch starten. Dieser ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also in der Regel im folgenden Semester abzuleisten. In insgesamt sechs Fächern kannst Du nach dem zweiten Versuch noch einen weiteren in Anspruch nehmen und in einem Fach des 2. Studienabschnittes ist ein Viertversuch möglich. Dritt- und Viertversuche sind spätestens zwölf Monate nach dem verpatzten Zweit- bzw. Drittversuch zu erbringen.

Eine automatische Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt nicht!

Es ist wichtig, dass Du selbst den Überblick behältst, welche Prüfungen Du wann wiederholen musst, denn eine Nichtanmeldung wäre nach Fristablauf fatal. Du würdest eine Amtsfünf bekommen und hättest somit einen Versuch weniger.